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·24 April 2025

Schiedsklage: Hansa will Absetzung der Haching-Partie erwirken

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Weil Hansa Rostock am kommenden Dienstag (29. April) zum Nachholspiel in Unterhaching antreten muss, hatte die Kogge vor eineinhalb Wochen beim Ständigen Schiedsgericht Beschwerde eingelegt und auf eine Wertung am Grünen Tisch gepocht. Da sich eine kurzfristige Entscheidung in dieser Angelegenheit jedoch nicht andeutet, hat Hansa nun noch eine Schiedsklage eingereicht.

Schiedsgericht soll Zeit erhalten

Damit will der FCH die Absetzung der Partie erwirken, damit das Schiedsgericht genug Zeit hat, um über das Verfahren zu entscheiden. Aus Sicht der Kogge geht es dabei um eine Grundsatzentscheidung. "Die Spielordnung des DFB definiert ganz klar, dass ein Nicht-Antreten einer Mannschaft zu einer 0:2-Wertung führt. Dabei ist es egal, ob eine Mannschaft einfach nur physisch nicht antritt, weil die Anreise nicht möglich war, oder ob der Verein die Nicht-Austragung der Partie verschuldet", betont Julius Ohnesorge, technischer Direktor der Kogge, im Vereins-TV. Letzteres sei bei der SpVgg Unterhaching der Fall.


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Schließlich hatten die Münchner Vorstädter trotz mehrfacher Aufforderung über mehrere Wochen kein überarbeitetes Sicherheitskonzept vorgelegt (liga3-online.de berichtete mehrfach). "Es ist sehr gut dokumentiert, dass entsprechende Pflichten nicht eingehalten wurden", so Ohnesorge. Darüber hinaus habe es Haching nicht geschafft, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ein Ausweichstadion zu benennen. Von einem Ausnahmefall oder höherer Gewalt, etwa durch kurzfristig entstandene Schäden am Stadion, könnte somit keine Rede sein.

"Dementsprechend argumentieren wir, dass dieses lizenzwidrige Verhalten mit einem Nicht-Antreten gleichzusetzen ist und dementsprechend mit 2:0 für uns gewertet werden muss." Allein schon deswegen, weil sonst "Tür und Tor" geöffnet würden, etwa bei einer Verletztenmisere, bauliche Mängel am Stadion zu konstruieren, um ein Spiel kurzfristig abzusetzen, so der 32-Jährige. Das könne weder im Interesse des DFB noch der Vereine sein.

Klage auch gegen den Landesfußballverband

Doch nicht nur mit dem DFB, sondern auch mit dem Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die Kogge in einer juristischen Auseinandersetzung und hat Klage gegen die Ansetzung des Pokalspiels gegen Schöneberg am 1. Mai eingereicht. Alle 48 Stunden ein Spiel auszutragen, sei "völliger Irrsinn", ein "Wettbewerbsnachteil", gefährde die Gesundheit der Spieler und sei "sportlich einfach unfair", schimpft Ohnesorge. Daher fordert Hansa den Landesfußballverband auf, die Pokalpartie auch ohne Zustimmung des Gegners zu verlegen, argumentiert dabei mit einem Ausnahmefall und Fairplay-Grundsätzen. Auch auf Schönberg selbst war die Kogge zugegangen und hatte dem Verbandsligisten mehrere Vorschläge für eine Verlegung gemacht, diese habe der Klub aber allesamt abgelehnt.

Die Terminhatz wäre womöglich zu verhindern gewesen, hätte Hansa die Verwaltungsbeschwerde, die anschließend vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt wurde, nicht erst am letzten Tag der Frist eingereicht. So konnte das Verfahren erst vergleichsweise spät aufgenommen werden, wodurch eine frühere Terminierung nicht möglich war. Ob das Schiedsgericht der Klage stattgibt und die Partie kurzfristig absetzen wird, ist ungewiss. Nach aktuellem Stand ist eher davon auszugehen, dass die Partie am nächsten Dienstag stattfinden wird. Gleiches gilt für das Pokalspiel. Antreten will die Kogge dann nur "unter Protest", wie Vorstandschef Jürgen Wehlend am Mittwoch sagte. Binnen sechs Tagen wird Hansa in der nächsten Woche somit über 3.000 Kilometer im Bus zurücklegen müssen.

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